Aktuelles zum Hygieneschutzkonzept der KVHS
Grundlage: Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.04.2022
Für Kursangebote im Innenbereich entfällt die 3-G-Regel:
- Der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen aus fremden Haushalten wird beibehalten.
- Sie tragen innerhalb der Verwaltungsräumlichkeiten einen medizinischen Mundschutz / FFP2-Masken.
- Bei der Durchführung von Kursen im Innenbereich ist keine Maskenpflicht vorgeschrieben, wenn Sie einen festen Platz einnehmen.
- Achten Sie bitte weiterhin auf Hygiene und bleiben Sie bitte bei Krankheitssymptomen zu Hause.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre aktive Mitarbeit!
Ihre Kreisvolkshochschule NWM