Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eine Anmeldung für Kurse, Seminare und Sonderveranstaltungen ist grundsätzlich erforderlich und nur über die jeweilige Arbeitsstelle möglich. Online-Anmeldungen über das Teilnehmer-Login der Webseite der Kreisvolkshochschule Nordwestmecklenburg gehen in der Arbeitsstelle Wismar ein.

Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung von Teilnahmegebühren. Mit Ihrer Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Nordwestmecklenburg Vertragsbestandteil.

Anmelden kann sich jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.  Anmeldungen gelten für die Person, die sich angemeldet hat, Anmeldungen sind nicht übertragbar. Die Anmeldung muss in jedem Fall rechtzeitig vorliegen.

Sie können sich mindestens 10 Tage vor Kursbeginn wie folgt anmelden:

  • persönliche Anmeldung - während der Sprechzeiten der jeweiligen Arbeitsstelle durch Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldekarte. Eine Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.
  • Anmeldung per Telefax - durch Übermittlung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldekarte. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung als Antwort auf Ihre Anmeldung per Telefax oder E-Mail.
  • Anmeldung per Post - durch Übermittlung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldekarte. Sie erhalten eine Anmeldebescheinigung als Antwort auf Ihre Anmeldung per Post oder E-Mail.
  • Anmeldung per E-Mail - durch Übermittlung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldekarte als Scan oder Fotografie (PDF-Dokument oder gängige Grafik-Formate z.B. *jpg, *png, *bmp).
  • Anmeldung per Internet (z.B. über das Teilnehmer-Login auf unserer Homepage) - ist jederzeit möglich. Ihre Anmeldung nehmen wir in unser Verwaltungssystem auf und reservieren Ihnen einen Platz. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Telefonische Anmeldungen sind nicht verbindlich, per Telefon können Sie nur eine Reservierung eines Platzes erwirken. Eine verbindliche Anmeldung (in schriftlicher Form) ist nach Ihrer Interessensbekundung darüber hinaus erforderlich.

Lediglich bei Vorträgen und anderen Einzelveranstaltungen gibt es im Vorverkauf und am Veranstaltungstag / an der Abendkasse einen Eintrittskartenverkauf.

Wir benachrichtigen Sie bei Veranstaltungsausfall, Änderungen oder bei Nichtberücksichtigung wegen Überbelegung rechtzeitig.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte Ihre Wunsch-Veranstaltung bereits überbucht sein, werden Sie auf unsere Warteliste gesetzt und entsprechend informiert, wenn Sie als Teilnehmer in diese oder eine vergleichbare Veranstaltung nachrücken können.

Für Kurse, bei denen kein konkreter Termin angegeben ist, werden Interessensbekundungen in den Arbeitsstellen entgegengenommen. Bei Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl werden die Interessenten mindestens 14 Tage vor Kursbeginn über den Kurstermin informiert.

Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der von der KVHS geplanten Kurse und Veranstaltungen entsteht durch die Anmeldung nicht.

Kurse und Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Nordwestmecklenburg finden grundsätzlich nur statt, wenn diese mit mindestens zehn Personen beginnen.

Im Bereich der Alphabetisierung beträgt die Mindestteilnehmerzahl zwei.

Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen (maximal 50 Prozent der auszugleichenden Veranstaltungsgebühren), oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. In diesem Fall kann die Leitung der Kreisvolkshochschule bei geringerer Teilnehmerzahl nach Einschätzung der Wertigkeit einer Veranstaltung und der Prüfung der anfallenden Kosten der Durchführung bei Unterbelegung zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Kreisvolkshochschule wird eine Gebühr fällig.

Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht in der Gebühr enthalten. Kosten für diese Sonderausgaben sind zusätzlich bei dem Veranstaltungsantritt zu entrichten.

Die Veranstaltungsgebühr entspricht der gültigen Gebührensatzung und ist im Kursprogramm / Online-Kursprogramm exakt ausgewiesen. Mehrwertsteuersätze sind nicht in der Gesamtgebühr enthalten und entsprechend zusätzlich zu entrichten. Welche Kurse von der Mehrwertsteuer befreit sind, entnehmen Sie unserem (Online-) Kursprogramm oder erfragen dieses in den Arbeitsstellen.

 

Auf der Grundlage der gültigen Gebührensatzung der KVHS werden für die nachstehend aufgeführten Leistungen folgende Gebühren zusätzlich zur Kursgebühr erhoben:

Bearbeitungsgebühr pro Kursanmeldung 2,00 €
Schulbescheinigungen 1,00 €
Teilnahmebescheinigung 2,00 €
Zertifikate der Volkshochschule 10,00 €
Prüfungsgebühren bei Einzelprüfung/Person 15,50 €
Prüfungsgebühren bei Gruppenprüfungen 10,00 €

Eine Ermäßigung von Gebühren kann nach einem schriftlichen Antrag und nach Vorlage der entsprechenden Nachweise, spätestens am 2. Kurstag, gewährt werden. Über unser Teilnehmer-Login auf der Webseite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise anzufügen und sofort zu übersenden. Ihr Ermäßigungsnachweis wird von uns bis zum Kursende, längstens aber bis zum Semesterende, gespeichert. Für spätere Kursteilnahmen müssen Sie jeweils Ihren Ermäßigungsnachweis erneut einreichen.

Ein Versäumnis Ihres schriftlichen Antrags auf Gebührenermäßigung, nach dem 2. Kurstag, kann nicht berücksichtigt werden.


Folgende Gründe berechtigen zur Ermäßigung,  

um 10 Prozent für:

- Beschäftigte mit einem Einkommen unter 800 € netto
- Rentner:innen mit einer Rente unter 800 € netto
- Empfänger:innen von ALG I
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis
- Eltern im Erziehungsurlaub
- Studenten:innen

um 20 Prozent für:

- Schüler:innen
- Auszubildende
- Empfänger/innen von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- FÖJ-ler:innen / FSJ-ler:innen
- Empfänger:innen von BAföG
- Teilnehmer:innen während des Freiwilligendienstes
- Leistungsempfänger:innen ALG II
- Leistungsempfänger:innen AsylbLG
- Empfänger:innen von Grundsicherungsleistungen

Treffen mehrere Ermäßigungsgründe gleichzeitig zu, so kommt jeweils der günstigste Grund zur Anwendung. Bei besonderen sozialen Notlagen kann nach Prüfung des Einzelfalls durch die Leitung der Kreisvolkshochschule eine Gebührenermäßigung bis zu 50 Prozent gewährt werden.

Von der Gebührenermäßigung ausgenommen sind:

  • Fahrten mit Bildungsanteil
  • Sprachreisen
  • langfristig berufsbildende Maßnahmen
  • ESF-geförderte Kurse sowie
  • Kurse und Veranstaltungen, bei denen die Kursgebühr weniger als 35,00 Euro beträgt.
  • Darüber hinaus sind Kurse und Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung, bei denen die Teilnehmergebühren weniger als 50,00 Euro pro Kurs betragen, von Gebührenermäßigungen ausgenommen.

a.) Rücktritt durch die Kreisvolkshochschule

Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen kann die Kreisvolkshochschule Nordwestmecklenburg eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen.

b.) Rücktritt und Abmeldung durch Kursteilnehmende 

Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens sechs Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden.

Eine Abmeldung beim Dozenten der Veranstaltung ist nicht wirksam. Ihre Abmeldung muss in der jeweiligen Arbeitsstelle unter den genannten Bedingungen erfolgen. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.

Bereits gezahlte Gebühren werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt ist.

Nach Ablauf der Frist von sechs Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist bis einschließlich des zweiten Veranstaltungstermins eine Abmeldegebühr in Höhe von 25 Prozent der Kursgebühren zu zahlen.

Bei späterem Rücktritt wird die gesamte Gebühr inklusive Gebühren fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.

Eine Umbuchung ist nach Veranstaltungsbeginn in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt aber grundsätzlich keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind, und dass diese Veranstaltung zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung / Arbeitsstellenleitung erfolgen.

a.) Gebührenerstattung wegen vorzeitiger Beendigung der Kursdurchführung durch die KVHS

Wird ein Kurs aus Gründen, die von der KVHS zu vertreten sind, vorzeitig beendet, so werden dem Teilnehmenden die Gebühren für die noch nicht durchgeführten Kursstunden erstattet.

b.) Gebührenerstattung wegen Krankheit der eigenen Person / des Teilnehmenden

Bricht eine teilnehmende Person den Kurs vorzeitig ab, so kann diese eine Erstattung der Teilnahmegebühren beantragen. Diesem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn der Abbruch aus schwerwiegenden Gründen (z.B. wegen langwieriger / andauernder Erkrankung) erfolgt ist. Das Vorliegen eines solchen Grundes ist zweifelsfrei glaubhaft zu machen. 

In diesem Fall werden die Gebühren für die nicht in Anspruch genommene Leistung, abzüglich einer Verwaltungsgebühr, in Höhe von 5,00 Euro, erstattet.

Diese Regelung gilt nur, wenn die teilnehmende Person eine Kursgebühr bereits entrichtet hat.


c.) Gebührenerstattung wegen verspäteten Kurseinstieg nach Veranstaltungsbeginn

Für einen späteren Einstieg in einen begonnenen Kurs gelten folgende Regelungen:

  • Bei Kursen mit bis zu 10 Unterrichtseinheiten (UE) ist stets die gesamte Kursgebühr zu entrichten.
  • Bei Kursen mit mehr als 10 Unterrichtseinheiten (UE) sowie bei Kurseintritt nach der 3. Veranstaltung kann die teilnehmende Person eine Gebührenermäßigung erhalten, wenn die Leitung der Arbeitsstelle im Vorfeld schriftlich zugestimmt hat. (Bitte beachten Sie: beide Bedingungen müssen erfüllt sein.)

 

Eine unregelmäßige Teilnahme der Teilnehmenden führt nicht zu einem Anspruch auf Gebührenerstattung.

Muss die KVHS einen Kursleiterwechsel während der Kursdurchführung vornehmen, stellt dies keine Veränderung des Kursangebots dar und begründet keinen Anspruch auf Gebührenerstattung

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule erfolgt auf eigenes Risiko. Sie übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Schäden an Sachen oder Personen. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung der Kreisvolkshochschule Nordwestmecklenburg beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsorte / Arbeitsstellen. Verstöße gegen die Hausordnungen können u.a. Zutrittsverbote zur Folge haben.

Für technische Unwegsamkeit, Risiken oder Schäden innerhalb und bei der Teilnahme an Online-Veranstaltungen durch VHS-Fremde und von Dritten durchgeführte Veranstaltungen ist die Haftung für die Kreisvolkshochschule Nordwestmecklenburg ausgeschlossen.

Kreisvolkshochschule Nordwestmecklenburg

Arbeitsstelle Wismar (Hauptsitz): 
Badstaven 20 | 23966 Wismar

Arbeitsstelle Grevesmühlen:
c/o Gymnasium am Tannenberg
Rehnaer Straße 51 | 23936 Grevesmühlen

Arbeitsstelle Gadebusch:
c/o Gymnasium Gadebusch
Agnes-Karll-Straße 20 | 19205 Gadebusch

Unsere Sprechzeiten
 
Dienstag:      09:00 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:     nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:         nach Vereinbarung

In der kursfreien Zeit: 
Donnerstag nur bis 16:00 Uhr